Mietbedingungen

Mietbedingungen für den Maschinen- und Geräteverleih von toolrent Maschinenhandel, David Klappacher, Neue-Heimat-Straße 1, 5082 Grödig (nachfolgend „Vermieter"). Stand: September 2026.

1. Geltungsbereich

Diese Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Maschinen, Geräte und Zubehör (nachfolgend „Mietgegenstand") zwischen dem Vermieter und dem Kunden (nachfolgend „Mieter"), unabhängig davon, ob die Reservierung online über toolrent.at, telefonisch oder im Geschäft erfolgt. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen diese Mietbedingungen vor.

Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Vermieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Mieter können Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) oder Unternehmer sein. Soweit einzelne Bestimmungen nur für Unternehmer gelten, ist das ausdrücklich angeführt.

2. Reservierung und Vertragsabschluss

Der Mieter wählt auf toolrent.at ein Gerät, den gewünschten Mietzeitraum sowie Abhol- und Rückgabezeit. Das System prüft die Verfügbarkeit; ist das Gerät frei, wird die Reservierung mit dem Klick auf „Verbindlich reservieren" sofort bestätigt. Der Mieter erhält eine Bestätigung auf der Website und, sofern eine E-Mail-Adresse angegeben wurde, per E-Mail. Mit dieser Bestätigung kommt der Mietvertrag zustande.

Der Vermieter kann eine bestätigte Reservierung ausnahmsweise stornieren, wenn der Mietgegenstand wegen eines Defekts, eines Schadens durch einen Vormieter oder aus anderen vom Vermieter nicht zu vertretenden Gründen nicht bereitgestellt werden kann. Der Mieter wird in diesem Fall umgehend verständigt; soweit möglich bietet der Vermieter ein gleichwertiges Ersatzgerät an. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.

Der Mietgegenstand wird nur an unbeschränkt geschäftsfähige Personen ab 18 Jahren ausgefolgt.

3. Mietpreise, Mietdauer und Abrechnung

Es gelten die auf toolrent.at angegebenen Preise pro Tag und, sofern angeführt, pro Woche. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive 20 % Umsatzsteuer.

Die Mietdauer wird in Kalendertagen berechnet: Abhol- und Rückgabetag zählen jeweils als Miettag, Mindestverrechnung ist eine Tagesmiete. Sonn- und Feiertage innerhalb des Mietzeitraums werden als Miettage gerechnet. Bei Geräten mit Wochenpreis werden volle Wochen zum Wochenpreis abgerechnet; die restlichen Tage werden zum Tagespreis, höchstens jedoch zum Preis einer weiteren Woche verrechnet. Der bei der Online-Reservierung angezeigte Gesamtpreis ist verbindlich.

Die maximale Mietdauer einer Online-Reservierung beträgt 60 Tage. Längere Mietzeiten sind nach Vereinbarung möglich.

Betriebsstoffe (Treibstoff, Öl, Schmiermittel), Verbrauchsmaterial (Bohrer, Meißel, Trennscheiben, Schleifmittel, Sägeketten und dergleichen) und eine allfällige Reinigungspauschale sind, sofern nicht anders angegeben, nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert verrechnet.

4. Bezahlung und Kaution

Die Miete ist bei der Rückgabe des Mietgegenstands im Geschäft fällig und wird bar oder mit Karte bezahlt. Sie wird nach der tatsächlichen Mietdauer gemäß Punkt 3 abgerechnet. Eine Online-Zahlung ist bei der Reservierung nicht erforderlich.

Der Vermieter kann bei der Übergabe eine angemessene Kaution verlangen, die sich nach dem Wert des Mietgegenstands richtet. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe zurückgezahlt. Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen aus dem Mietverhältnis (insbesondere zusätzliche Miettage, Reinigungs- und Reparaturkosten oder Ersatz bei Verlust) mit der Kaution zu verrechnen; ein darüber hinausgehender Betrag wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

Bei Unternehmern sind Rechnungen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet.

5. Übergabe und Rückgabe

Abholung und Rückgabe erfolgen ausschließlich im Geschäft des Vermieters, Neue-Heimat-Straße 1, 5082 Grödig, innerhalb der Öffnungszeiten (derzeit Mo–Fr 08:00–12:30 & 14:30–18:00 Uhr, Sa 09:00–14:00 Uhr) zu den bei der Reservierung festgelegten Zeiten.

Bei der Abholung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Der Vermieter darf eine Kopie oder die Ausweisdaten zur Absicherung des Mietverhältnisses festhalten; nach vollständiger Abwicklung werden diese Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Der Mietgegenstand wird in gereinigtem, funktionsfähigem und geprüftem Zustand übergeben. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei der Übergabe auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit zu prüfen und erkennbare Mängel sofort zu rügen. Auf Wunsch erfolgt eine Einweisung in die Bedienung.

Wird der Mietgegenstand nicht bis spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Abholzeit abgeholt und hat sich der Mieter nicht gemeldet, kann der Vermieter anderweitig über das Gerät verfügen.

Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Rückgabetermin vollständig, gereinigt und im übernommenen Zustand (ausgenommen normale Abnutzung) zurückzugeben. Für die Reinigung stark verschmutzter Geräte wird eine Reinigungspauschale laut Aushang im Geschäft verrechnet.

Wird der Mietgegenstand verspätet zurückgegeben, wird für jeden angefangenen weiteren Tag eine zusätzliche Tagesmiete verrechnet. Eine Verlängerung ist vorher mit dem Vermieter abzustimmen und nur möglich, wenn das Gerät nicht bereits anderweitig reserviert ist. Die verspätete Rückgabe befreit den Mieter nicht von der Haftung für Schäden, die dem Vermieter oder einem Folgemieter dadurch entstehen.

6. Pflichten des Mieters

  • Der Mietgegenstand darf nur bestimmungsgemäß, nach der Betriebsanleitung und unter Einhaltung der geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften verwendet werden. Erforderliche Schutzausrüstung ist zu tragen.
  • Der Mietgegenstand darf nur vom Mieter oder von Personen bedient werden, die vom Mieter eingewiesen wurden und für die er verantwortlich ist. Er darf nicht an Dritte weitergegeben, untervermietet oder verliehen werden.
  • Der Mieter hat den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung, Witterungseinflüssen, Diebstahl und unbefugtem Zugriff zu schützen und sorgsam zu behandeln.
  • Nur die vom Hersteller vorgesehenen Betriebsstoffe und Verbrauchsmaterialien dürfen verwendet werden. Bei Geräten mit Verbrennungsmotor ist auf ausreichenden Ölstand bzw. das richtige Gemisch zu achten.
  • Änderungen, Umbauten, das Entfernen von Schutzeinrichtungen sowie eigenmächtige Reparaturen sind untersagt.
  • Störungen, Schäden, Verlust oder Diebstahl sind dem Vermieter unverzüglich telefonisch unter +43 6246 982 04 zu melden. Bei Diebstahl ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
  • Für die Einholung allfälliger behördlicher Bewilligungen für den Einsatz und die Einhaltung von Lärmschutz- und Ruhezeiten am Einsatzort ist der Mieter verantwortlich.

7. Schäden, Verlust und Diebstahl

Der Mieter haftet für Beschädigung, Verlust und Diebstahl des Mietgegenstands während der Mietzeit, soweit er dies zu vertreten hat; dies umfasst auch leichte Fahrlässigkeit. Für normale Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch haftet der Mieter nicht.

Bei Beschädigung trägt der Mieter die Kosten der fachgerechten Reparatur einschließlich Ersatzteilen und Arbeitszeit. Ist eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich, sowie bei Verlust oder Diebstahl, ist der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Geräts zu ersetzen. Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung kann der Vermieter zudem die entgangene Miete verlangen, höchstens jedoch für 14 Tage; Verbrauchern gegenüber nur, soweit sie den Ausfall verschuldet haben.

Die Mietgegenstände sind nicht gegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl versichert. Der Mieter kann für eine eigene Versicherung sorgen.

8. Gewährleistung und Haftung des Vermieters

Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand in einem geprüften und betriebsbereiten Zustand. Tritt während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters ein Defekt auf, hat der Mieter dies unverzüglich zu melden. Der Vermieter stellt nach Möglichkeit ein Ersatzgerät bereit oder repariert den Mietgegenstand; ist beides nicht möglich, wird die Miete für die Ausfallzeit nicht verrechnet.

Für Schäden, die dem Mieter aus der Verwendung des Mietgegenstands entstehen, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Arbeitsobjekt (z. B. an Mauerwerk, Leitungen, Böden, Pflanzen) sowie für Schäden aus unsachgemäßer Bedienung.

9. Stornierung und Rücktritt

Der Mieter kann eine Reservierung bis zum vereinbarten Abholtermin kostenlos stornieren, telefonisch unter +43 6246 982 04 oder per E-Mail an [email protected], unter Angabe der Reservierungsnummer. Es entstehen keine Stornokosten.

Erscheint der Mieter nicht zum Abholtermin und hat er nicht storniert, verfällt die Reservierung. Bei wiederholtem Nichterscheinen kann der Vermieter künftige Online-Reservierungen dieses Mieters ablehnen.

Verbraucher haben bei online oder telefonisch abgeschlossenen Mietverträgen zusätzlich das gesetzliche Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Einzelheiten finden Sie in der Widerrufsbelehrung.

Der Vermieter kann den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung beenden und den Mietgegenstand zurückverlangen, wenn der Mieter ihn vertragswidrig verwendet, an Dritte weitergibt, erheblich gefährdet oder falsche Angaben gemacht hat.

10. Rückgabe bei vorzeitiger Beendigung

Gibt der Mieter den Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, wird die Miete für die tatsächliche Mietdauer nach den Bestimmungen in Punkt 3 berechnet, mindestens jedoch eine Tagesmiete. Bereits verrechnete Wochenpreise werden anteilig angepasst, wenn die tatsächliche Mietdauer nach dem Tages- und Wochentarif günstiger ist.

11. Datenschutz

Die für die Reservierung und Abwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist 5082 Grödig. Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg zuständig; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände nach § 14 KSchG.

Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.